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Donnerstag, 27. März 2008

Gaspreiserhöhung

Dieser Artikel wurde, wie alle Artikel von 2008-2010,  so weit wie technisch möglich wiederhergestellt im Januar 2013. Es können einzelne Bilder fehlen oder Verknüpfungen in's Leere gehen. Die Artikel und ein Teil der zugehörigen Bilder waren wegen eines hackerbedingten Umzugs für lange Zeit verloren gegangen.

 Ich sitze hinter einem Berg von Akten, nur der Bosheitsschiebel guckt oben raus, und habe eigentlich keine Zeit zum Schreiben. Aber das hier muss denn doch sein.

Vor 10 Minuten öffnete ich die heutige Post. Ein Brief der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung, worin eine Preiserhöhung bei den Gaspreisen angekündigt wird. Die Preiserhöhung soll am 1. Mai stattfinden. Soweit in Ordnung. Dann folgt der Hiweis auf das Sonderkündigungsrecht, und zwar zum 1. Mai, und es heißt:

... die schriftliche Kündigung müsste in disem Fall bis spätestens 31. März 2008 bei uns eingegangen sein

Und jezt kommts: Das Schreiben ist datiert auf den 20.3. 08 und bei mir heute eingegangen, am 27. März 2008 (!). Mitten in den Osterferien noch dazu.

Ich habe also 4 Tage Zeit, mich um einen Alternativanbieter zu kümmern, Preise zu vergleichen und gegebenenfalls eine Kündigung zu verfassen und dafür zu sorgen, dass die (schriftliche) Kündigung bis zum 31.3.08 eingegangen ist. Schriftlich, das bedeutet nach BGB streng genommen: originalschriftlich, kein Fax (ja, liebe Schüler und Studenten, habt Ihr gut aufgepasst? § 126 BGB war das).

Hmm. Der Laie staunt und der Fachmann wundert sich.



Als Kunde staune ich über dieses Vorgehen, ungeachtet aller rechtlichen Aspekte.

Als Jurist finde ich die knappe Frist interessant. Wenn ich Zeit hätte, würde ich mich informieren, denn selbst wenn sie rechtmäßig ist, würde mich interessieren, wo bei solchen Sonderkündigungsrecht-Fristen die Grenzen des Zulässigen sind. Als jemand, der gelegentlich Wettbewerbsrecht doziert, würde mich auch die wettbewerbsrechtlichen Aspekt interessieren, die nicht nur dann ins Spiel kommen, wenn die Frist nicht stimmten würde, sondern auch dann, wenn die Belehrung falsch oder missverständlich oder nicht deutlich genug ist. Und schließlich wird jeder Laie, der die Frist versäumt hat, nach dem 31.3. kaum mehr "Energie" und Antrieb haben, sich über Alternativen zu informieren.

Wie gesagt, ich habe keine Zeit für diese Spielereien, auch wenn ich nicht in Osterurlaub bin. Auf dem Schreibtisch liegen weiß Gott größere Probleme, so dass ich es bei einem erstaunten Augenbrauen-Hochziehen á la Spock belasse. Aber doch noch ein kurzer Blick ins Internet, ob es überhaupt Alternativen gäbe: Ja, da gibt es zumindest einen Anbieter namens e-wie-einfach, der angeblich in Regensburg liefern kann. Ob er billiger ist? Ob es andere Alternativen gibt? Keine Ahnung. Vielleicht denke ich ja nach dem 31.März daran, mich schlau zu machen. Wahrscheinlich aber eher nicht.

Hier die Links, die ich benutzt habe:

http://www.strom-gas-alternative-erneuerbare-energie.de/

http://www.stromtarifsuche.de/tarife/gastarife.php?phpurl=gasrechner.php

http://www.gastarifsuche.de/

http://www.e-wie-einfach.de/