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Mittwoch, 4. November 2020

Corona-Ampelregelung abgeschafft - ja wirklich.

Die Corona-Ampelregelung von Bayern ist abgeschafft.

Es wird fürchterlich schlecht publiziert. Die Homepages der Ministerien und Kommunen machen es nicht deutlich, und in den  üblichen Medien (vor allem Zeitungen) wird es äußerst selten angesprochen. Im Gegenteil, Redakteure erklären in neueren Artikeln immer noch die alten Regelungen der Corona-Ampel.

Aber diese Regelung ist hinfällig.

Gut, es gibt noch die farbliche Einteilung der Inzidenzwerte, als Landkarte abrufbar zum Beispiel hier:

https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/

Aber das hat kaum mehr rechtliche Auswirkungen. Denn die Corona-Ampelregelung gilt seit dem 2.11.2020 nicht mehr.

Die Ampelregelung  wurde ersetzt durch die neue einheitliche Regelung, über die jetzt überall in den Medien berichtet wird, und die von keiner Farbe abhängt. Und die zum Beispiel von "10 Personen" statt "5 Personen" spricht.

Diese Neuregelung basiert auf einer Bundesempfehlung und wurde von allen Ländern umgesetzt. In Bayern über die so genannte "Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Hier verkündet: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/

Die liest sich für Laien schwer und ist umständlich auffindbar. Da sucht man besser Lesefassungen. Auf der Seite von regensburg.de ist die Neuregelung (über einen deutlichen Link auf der Startseite) auf der Unterseite https://www.regensburg.de/aktuelles/coronavirus/corona-regelungen für Laien verständlich gut erklärt.

Vor ein paar Tagen war da noch der Hinweis auf die Ampelregelung. Diese war in § 28 der Vorgängererordnung geregelt, der "Siebten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung". 

Die kürzlich erlassene "Achte" Verordnung hat diese Vorgängerverordnung komplett aufgehoben (siehe den letzten Paragraphen in der neuen Verordnung)

Damit ist z.B. die Überlegung, wieweit die neue 10-Personenregelung von der Ampel-5-Personenregelung für rote Gebiete überschrieben wird, erledigt. Die alte Regelung ist weg. Alle Aufsätze und Zeitungsberichte, die Sie im Internet über diese Regelung finden, sind veraltet.

Maskenpflicht

Was aber noch bleibt, ist die Maskenpflicht auf belebten Gebieten. Die wird durch Verfügungen der Kommunen konkretisiert.

 In Regensburg geschah das schon am 23.10.2020. In einer zusätzlichen Verfügung vom 31.10. wurde klargestellt, dass sich diese Verfügungen jetzt auf die 8. Bayer. Inf.VO beziehen sollen.



Die Links zur Maskenpflicht:

Meine Empfehlung an die Stadt:

Ich persönlich fände es gut, solche wichtigen Texte auch (barrierefrei) in HTML-Format zur Verfügung zu stellen. Ich wenn z.B. die Links anklicke, erscheint der Text NICHT in meinem Browser - es tut sich scheinbar gar nichts. Es wird (ohne Hinweis) eine PDF-Datei im Downloadordner abgespeichert. Dort muss ich die Dateien erst suchen und aufrufen. 

Das mag an meinen Browser-Einstellungen liegen, aber ein Aufruf von solch wichtigen Texten sollte immer leicht und sicher sein.


Nur zu Dokumentation: die alte Regelung war  hier, in § 28 der siebten Verordnung, und für rote Zonen galt der Absatz 2: