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Am 17.12.2020 aktualisierter Lageplan zur Maskenpflicht https://www.regensburg.de/fm/121/lageplan-maskenpflicht-altstadt-regensburg-17-12-2020.pdf |
Vor ein paar Tagen musste eine Bekannte eine Menge Geld hinblättern, weil sie von Stadtamhof her ohne Maske auf die Steinerne Brücke spaziert ist. Sie wusste zwar von der Maskenpflicht in der Altstadt, aber nicht auf der Brücke. Das erste Hinweisschild auf der Stadtamhofer Seite hängt recht hoch - das sieht man nicht, wenn man von der Pizzeria her kommt. Sie sprach noch mit ihrem Begleiter, ob hier wohl Maskenpflicht besteht, sie sahen aber das Schild nicht.
Nun, das half natürlich nichts. Denn die Regel gilt auch ohne Hinweisschild - anders als bei Verkehrszeichen. Es reicht die Veröffentlichung der so genannten "Allgemeinverfügung" in der Tageszeitung. Das läuft ähnlich wie bei Gesetzen. Und das überfordert viele Bürger gewaltig.
Diese Überforderung des Bürgers, dieses Problem der "Bekanntmachung" von Regeln, existiert eigentlich schon von je her, war aber wohl noch nie so allgemeinrelevant wie derzeit, bei den Coronamaßnahmen.
Nun, wer den Link zum Lageplan für die Maskenpflicht sucht - den hatte ich bereits im November veröffentlicht. Ich sehe aber gerade, dass die Verfügung aktualisiert wurde und am 17.12.20 ein neuer Lageplan veröffentlicht wurde.
Das ist der aktuelle Link zum Lageplan für die (heute gültige) Maskenpflicht in Regensburg:
https://www.regensburg.de/fm/121/lageplan-maskenpflicht-altstadt-regensburg-17-12-2020.pdf
Bayern und die 15 km-Regel
Und wir müssen uns natürlich auch noch informieren, was sich in Bayern ändert.
Interessant ist dabei vor allem die Verwirrung um die 15 km-Regel. Ein Bekannter hat das Problem, dass er in der nächsten Zeit für ein paar Monate in seine Heimat Brasilien fliegen will, aber sich keinen Flug buchen traut. Was ist, wenn auf der Strecke von Regensburg zum Flughafen eine 200er Zone entsteht? Kann er dann zurücktreten. Und trotz vieler Telefonate mit Institutionen konnte niemand eine klare Auskunft geben.