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| Verarscht? |
Die redtube-Abmahnungen der Rechtsanwälte Urmann und Kollegen aus Regensburg machten 2013 Schlagzeilen. Ich schrieb an anderer Stelle darüber
Nun hat das AG Regensburg mit Urteil vom 08.12.2015 sowohl Ex-Anwalt Thomas Urmann als auch die Z9 Verwaltungs-GmbH (zum bisherigen Verfahren und zum Versäumnisurteil) nach beinahe zwei Jahren gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz verurteilt sowie gegenüber Thomas Urmann festgestellt, dass eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung vorliegt. Nach Ansicht des AG Regensburg liegen ausreichende Anhaltspunkte für ein arglistiges Verhalten des beklagten Urmann vor. Zur Prozessgeschichte siehe auch: https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/redtube-abmahnungen-thomas-urmann-zu-schadensersatz-verurteilt.html
Quelle: Anwaltskanzlei Weiß und Partner, ratgeberrecht.eu, Artikel von Alexander Bräuer, 15.12.2015 Redtube-Abmahnung war vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung
Hier das Urteil in vollem Wortlaut:
